Sozialrecht München
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Knaths
Sozial und gerecht – so sollte es sein
Das Sozialrecht ist eigentlich kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Sehr häufig geht es in diesem Bereich um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Darüber hinaus reichen die vielfältigen Vernetzungen über Familienrecht mit Unterhaltsrecht und das Erbrecht bis zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht. Geht es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.
Ab dem 01.07.2026 wird das Bürgergeld voraussichtlich durch das "Grundsicherungsgeld" ersetzt werden. Dies wird zu einer Verschärfung der Sanktionen bei Meldeversäumissen führen sowie einer Koppelung des Schonvermögens an das Lebensalter.Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden.Die Kosten der Unterkunft sollen unter anderem schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der „Deckel“ beträgt die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze. (Information der Bundesregierung)
Die Prüfung des Bescheides des Jobcenters wird aufgrund der dann neuen geltenden Rechtslage umso wichtiger! Bei einem erfolgreichen Widerspruchsverfahren (oftmals sind die Bescheide des Jobcenters fehlerhaft und damit materiell rechtswidrig) ist das Jobcenter verpflichtet die Kosten gemäß § 63 SGB X zu übernehmen.
Bei einem Klageverfahren oder auch in Eilfällen bei einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen das Jobcenter kann Prozeßkostenhilfe beantragt werden.
Auch tragen Rechtsschutzversicherungen spätestens ab dem Klageverfahren die Kosten für eine anwaltliche Vertretung.
Für Sie ist daher die Vertretung vor dem Jobcenter und dem zuständigen Sozialgericht in jedem Fall kostenfrei.
Die vielfältigen Abhängigkeiten zu kennen, ist das Angebot meiner Kanzlei. Hier einige Beispiele für Leistungen der Kanzlei:
- Überprüfung Bewilligungsbescheid des Jobcenters im Rahmen des Widerspruchsverfahrens
- einstweiliger Rechtsschutz: Antrag auf Bewilligung des Leistungsanspruches im Eilverfahren beim zuständigen Sozialgericht z.b. bei drohendem Wohnungsverlust: Das Gericht wird in der Regel sofort tätig und weist das Jobcenter an Leistungen nach dem SGB II vorläufig zu bewilligen.
- Überprüfungsantrag § 44 SGB X des bestandskräftigen Bescheids des Jobcenters: Eine Möglichkeit, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
- Untätigkeitsklage beim Sozialgericht, sollte der Antrag beim Jobcenter nicht innerhalb der Frist nach § 88 SGG bearbeitet werden
- Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter/Grundsicherung wegen Erwerbsminderung: Beratung und Prüfung des ablehnenden Bescheides der Sozialbehörde
- Überprüfung von Bescheiden der Bundesagentur für Arbeit SGB III hinsichtlich Sperrzeit § 159 SGB III, Widerspruchsverfahren
Weitere typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
- Krankenversicherung (Krankengeld)
- Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit
- Widerspruchsverfahren Festsetzungsbescheid Grad der Behinderung (GdB)
- Unfallversicherung
- Elternunterhalt: Rückforderung Schenkung § 528 BGB, Überprüfung Regressansprüche Pflegeheimkosten Schonvermögen Elternunterhalt: § 90 SGB XII: Beratung und Vertretung
- Neues soziales Entschädigungsrecht ab dem 01.01.2024 Reform SGB XIV:Verbesserung der Lebenssituation von Gewaltopfern einschließlich Terroropfern
- Schwerbehindertenrecht (Kündigungsschutzklage bei Kündigung)
- Elterngeld (Widerspruch gegen Elterngeldbescheid)
Sehr gerne berate ich Sie in den oben genannten Themenbereichen in meinen Kanzleiräumen in München.
