Familienrecht München

Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Knaths

Familienrecht – sachlich, fundiert und ohne Emotionen

Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.

Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen  Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht - hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht an.

Meine Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit mir in Verbindung zu setzen, denn nur dann kann ich konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.

Sollten Sie hilfebedürftig sein, beantrage ich auch gerne für Sie Prozesskostenhilfe im Rahmen des familienrechtlichen Verfahrens vor dem zuständigen Familiengericht!

Typische familienrechtliche Angelegenheiten:

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen Ausschluss Wertzuwachs
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Adoptionsverfahren

Sehr gerne berate ich Sie hinsichtlich der oben genannten Themenbereiche in meinen Kanzleiräumen im Familienrecht in München.