Rechtsgebiete:
In folgenden Rechtsgebieten stehe ich ihnen jederzeit zur Verfügung:
- Sozialrecht:
Gerade im Sozialrecht werden die berechtigten Ansprüche zunächst im Widerspruchsverfahren zurückgewiesen, in der Annahme, dass diese durch den Betroffenen nicht klageweise geltend gemacht werden, da dies oftmals auch mit Anwaltskosten verbunden ist. Eine anwaltliche Vertretung bzw. die Kostenübernahme kann jedoch auch im Rahmen der Bewilligung einer Prozeßkostenhilfe gewährleistet werden.Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ist das Klageverfahren in den meisten Fällen gedeckt. Erst im Klageverfahren entscheidet sich jedoch aufgrund eines durch das Gericht bestellten unabhängigen Sachverständigen aufgrund eines Sachverständigengutachtens, ob Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können. Zögern Sie also nicht im Zweifel Ihre Ansprüche gerichtlich klären zu lassen!
- Anspruch auf Bürgergeld (bis 31.12.2022 Hartz IV) Überprüfung der Bescheide des Jobcenters, Einleitung des Widerspruchsverfahrens bei fehlerhaften Bescheiden, einstweiliges Rechtsschutzverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht bei Vorliegen des Eilbedürfnisses bzw. Existenzgefährdung:Verlust der Wohnung. Klageverfahren bei ablehnenden Widerspruchsbescheid.
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Anspruch auf ALG I bei Erkrankung gemäß § 125 III SGB. Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bundesagentur für Arbeit.
( Urteil LSG München 19.07.2012 nach Rechtsprechung Bundessozialgericht)
- Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente § 43 SGB VI ,AZ: B 4 RA 22/05 R
- Ansprüche gegen Berufsgenossenschaft § 7 SGB VII ( BG),
- Anspruch Verletztenrente Hessisches Landessozialgericht;Urteil vom 03.06.2008 Az.: L 3 U 254/05
- Ansprüche aus dem Fremdrentengesetz
- Arbeitslosengeld II, SGB II seit 01.01.2023 Bürgergeld (bis 31.12.2022 " Hartz IV")
- Sperrzeiten,Vermögensanrechnung, Abfindung schützt vor Sperrzeit BSG
- B11 a 12.07.06 a AL 47/05
- Abwehr Ansprüche Pflegeheimkosten Schonvermögen Elternunterhalt § 90 SGB XII.
- Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers § 528 BGB
- BGH- Urteil 15.05.07 X ZR 109/05. BGH 06.02.09 V ZR 130/08
- Mietrecht:
Auch im Mietrecht kam es zu einer weitreichenden Änderung der Rechtsprechung. Die in Mietverträgen vereinbarten Klauseln hinsichtlich der Vornahme von Schönheitsreperaturen halten immer öfter einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 ff BGB nicht stand. Die Rechtsprechung des BGH ist dabei sehr zugunsten des Mieters ausgerichtet. Vermeiden Sie also unnötige Kosten und lassen Sie im Zweifel die Klauseln Ihres Mietvertrages hinsichtlich Ihrer Zulässigkeit überprüfen!
- Räumungsklagen, privat/gewerblich
- Mietminderungsansprüche
- Forderung aus Mietvertrag, Urkundenklage
- Rückzahlung Mietkaution
- Verfristung Betriebskostenabrechnung § 556 Abs.3 BGB
- starrer/weicher Fristenplan BGH-Rechtsprechung bei Schönheitsreperaturenklausel
- BGH WuM 2006,248
- Mietminderungsansprüche bei Mietmängeln
- Betreuungsrecht:
Im Betreuungsrecht besteht die Möglichkeit beim Vormundschaftsgericht eine sogenannte Betreuung anzuregen, wenn der Betroffene aufgrund psychischer sowie physischer Defizite nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Wille des zu Betreuenden steht jedoch dabei im Vordergrund und ist daher in jedem Fall vorrangig. Eine Betreuung kann auch wieder aufgehoben werden, wenn sich heraustellt, dass der Betroffene seine Angelegnheitén wieder selbst regeln kann. Gegen den Willen des Betreuten kann die Betreuung nicht aufrecht erhalten werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen weggefallen sind!
- Beschwerdeverfahren
- Aufhebung der Betreuung
- Beantragung der Betreuung
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Strafrecht:
Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger gemäß § 395 StPO (gesetzliche Regelung):
Sollten Sie direkt, als Hinterbliebener oder als ein Angehöriger eines Opfer eines Gewaltverbrechens, Körperverletzungsdelikts oder einer Sexualstraftat sowie nach dem Gewaltschutzgesetz betroffen worden sein, besteht die Möglichkeit sich im Rahmen einer Nebenklage an dem strafrechtlichen Verfahren zu beteiligen und auf dieses einzuwirken. Das Ziel der Nebenklage ist die strafrechtliche Verurteilung.
Sollten die Anwaltskosten nicht selbst getragen werden können, besteht auch im Rahmen der Nebenklage die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe. Durch den Prozessbevollmächtigten kann eine Anschlusserklärung beim zuständigen Gericht gemäß § 396 StPO als Antrag eingereicht werden.
Bei besonders schweren Straftaten kann auch gemäß § 397 a StPO ein Rechtsanwalt als Beistand beigeordnet werden. Bei Verurteilung des Täters/in werden diesem/r dann die Anwaltskosten auferlegt.
Der Nebenkläger schliesst sich dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Durch den Anschluss als Nebenkläger besteht der Anspruch auf ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung. Außerdem besteht das Recht auf Befragung der Zeugen (§ 397 StPO) sowie des/r Angeklagten.
Unabhängig von der Staatsanwaltschaft können außerdem gemäß § 401 StPO Rechtsmittel eingelegt werden.
Durch eine Beteiligung als Nebenkläger kann der Ausgang des Strafverfahrens im Hinblick auf ein gerechtes Urteil erheblich beeinflusst werden! Nutzen Sie daher diese Möglichkeit dem Opfer Genugtuung zu verschaffen.
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Bei schwerwiegenderen Delikten besteht die Möglichkeit über das Gericht die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen. Die Kosten für den Strafverteidiger werden dann vom Gericht übernommen. Der Pflichtverteidiger kann dann in Rahmen eines sogenannten "Deals" mit dem Richter und dem Staatsanwalt darauf hinwirken, dass es zu einer erheblichen Strafminderung oder auch eines Freispruches kommt. Eine kompetente Strafverteidigung kann sich also durchaus als erheblich strafmildernd auswirken!
- Wahrnehmung von Pflichtverteidigungen
- Körperverletzungsdelikte
- Vermögensdelikte
- Verstöße § 29 BtMG, Keine Strafbarkeit bei Eigenkonsum BVerfGE 90, 145
- Pflichtverteidigung
- Familienrecht:
Im Jahre 2008 kam es zu erheblichen familienrechtlichen Reformen. Anders als früher, wurde der Anspruch der Ehefrau dem unterhaltsrechtlichen Anspruch der nichtehelichen Mütter gleich gestellt. Es besteht daher in der Regel nunmehr nur noch eine drei-jährige Unterhaltsverpflichtung nach Rechtskraft der Scheidung. Es gibt jedoch die Möglichkeit im Rahmen der Erstellung eines Ehevertrages eine Verlängerung der Unterhaltsverpflichtung herbei zu führen. Auch wurden durch die neue BGH-Rechtsprechung eine Rückforderung von Schenkungen vereinfacht.
- eingetragene Lebenspartnerschaften
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Zugewinnausgleich
- Rückforderung Schenkung der Schwiegereltern BGH- Urteil vom 03.02.10 XII
- ZR 189/06
- Eheverträge
- elterliche Sorge
- Unterhaltsansprüche,gestufter Übergang zu Vollzeiterwerbsmöglichkeit BGH-Urteil ZR XII 82/08
- Getrenntlebendunterhalt
- Kindesunterhalt
- Forderungseinzug (Inkasso):
Das Internet macht es immer leichter auf betrügerische Art und Weise einen angeblichen Vertragsabschluss zu behaupten und so unberechtigte Forderungen beizutreiben. Der Verbraucher findet sich immer öfter in einer sogenannten Abo-Falle wieder. Lassen Sie sich nicht von angeblichen Forderungsinhabern täuschen. Der Verbraucher hat bei Fernabsatzverträgen immer ein Widerrufsrecht nach § 312 ff. BGB. Nutzen Sie dieses und reagieren Sie erst wieder bei Erlass eines amtsgerichtlichen Mahnbescheides !
- Urheberrechtsverletzungen
- Ebay
- Download aus dem Internet, Widerruf §§ 312 b ff BGB
- Abwehr unberechtigter Forderungen aus Fernabsatzvertrag
- Vertragsrecht/Reiserecht/Werkvertrag:
Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Kleingedruckte"? Und Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Partner im Detail? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen. Aber oft sieht es in der Realität anders aus...